Allgemeine Geschäftsbedingungen ansehen

Online Rechtsberatung für 60 EUR

Präambel
Die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer in Celle. Die Rechtsberatung und -vertretung erfolgt üblicherweise durch den zuständigen Rechtsanwalt vor Ort, allerdings kann der Rechtsrat auch online (per E-Mail) , durch telefonische Beratung oder per Telefax erteilt werden.

§ 1 Begründung eines Mandatsverhältnisses
Ein Mandatsverhältnis zwischen der Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei und dem Mandanten kommt durch die Anfrage des Mandanten und der Annahme des Mandats durch die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei zustande.

§ 2 Leistungserbringung
Der Rechtsrat wird regelmäßig schriftlich durch einen Rechtsanwalt der Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei erteilt. Durch die schriftliche Erwiderung der Anfrage durch die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei gilt die Leistung als erbracht. Im Einzelfall kann die Schilderung des Sachverhaltes durch den Mandanten eine telefonische Rückfrage durch einen Rechtsanwalt der Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei erforderlich machen. Die Leistung gilt auch dann als erbracht, wenn der Rechtsanwalt der Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei dem Mandanten den Rechtsrat telefonisch erteilt.

§ 3 Gebühren
(1) Die Vergütung anwaltlicher Leistungen ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei hält sich bezüglich der Honorierung ihrer Arbeit ausdrücklich an die gesetzlichen Vorschriften. Gemäß RVG können einzelvertragliche Regelungen bezüglich der Vergütung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten getroffen werden. Bei der E-Mail-Beratung gilt, soweit von den Parteien nichts anderes vereinbart worden ist, das auf der Internetseite der Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei angebotene Pauschalhonorar für die E-Mail-Beratung. Dieses Pauschalhonorar gilt als vereinbart, wenn der Mandant diese allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Anklicken der Schaltfläche auf dem entsprechenden Formular akzeptiert hat.

(2) Im Einzelfall kann es zu einem deutlichen Mißverhältnis zwischen der veranschlagten Pauschalgebühr und dem zu erwartenden Arbeitsaufwand bei der anwaltlichen Tätigkeit kommen. Ebenfalls kann ein Mißverhältnis zwischen einem aus dem Rechtsrat resultierenden Haftungsrisiko und der veranschlagten Pauschalgebühr entstehen. In solchen Fällen behält sich die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei insbesondere vor, dem Mandanten eine Übernahme des Mandats im Rahmen einer regulären anwaltlichen Beratung und Vertretung anzubieten. Die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei wird in diesem Fall den Mandanten über das zu erwartende Kostenrisiko informieren, bzw. wird die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei dem Mandanten eine konkrete Honorarvereinbarung anbieten.

§ 4 Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
(1) Das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant unterliegt einem besonderen Vertrauensverhältnis und ist mit der üblichen gewerblichen Wirtschaft nicht zu vergleichen. Der Beruf des Rechtsanwaltes unterliegt besonderen Verschwiegenheits- und Hinweispflichten, die dem Schutze des Mandanten dienen.

(2) Die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei weist darauf hin, dass die Wahrung der Vertraulichkeit im Internet, insbesondere bei der Kommunikation via E-Mail, nicht vollständig sichergestellt werden kann. Die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei wird im Rahmen des technologisch Machbaren und Sinnvollen Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit treffen.

(3) Um einem Mißbrauch vertraulicher Daten durch Dritte durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen im Einzelfall zu verhindern besteht die Möglichkeit, Verschlüsselungstechniken einzusetzen. Wenn der Mandant den Einsatz bestimmter Techniken zur Verschlüsselung seiner Nachrichten wünscht, ist dies im Vorfeld der Beratung mit der Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei zu klären. Bei unverschlüsselt abgesandten E-Mails ist die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei berechtigt, in gleicher Weise zu antworten.

§ 5 Vertretung widerstreitender Interessen
Aus berufsrechtlichen Gründen ist es der Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei untersagt, zwei gegnerische Parteien, bzw. Parteien mit gegensätzlichen Interessen in der selben Sache gleichzeitig zu vertreten. Die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei wird vor der Annahme eines Mandats eine Kollisionsprüfung vornehmen und im Fall widerstreitender Interessen eine anwaltliche Tätigkeit ablehnen.

§ 6 Haftung
Die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei ist darauf bedacht, juristisch fundierten und verständlichen Rechtsrat zu erteilen. Sollte trotzdem ein Anwalt der Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei im Rahmen des Mandats durch Fahrlässigkeit einen falschen Rechtsrat erteilen und sollte dem Mandanten hierdurch ein Vermögensschaden entstehen, wird die Haftung der Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf eine Summe von EUR 250.000,-. Zur Abdeckung etwaiger Schäden besteht für die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

§ 7 Richtigkeit der Angaben
Ein anwaltlicher Rechtsrat darf aus berufsrechtlichen Gründen nicht anonym erteilt werden. Es ist deshalb notwendig, dass der Mandant wahrheitsgemäß in den hierfür vorgesehenen Feldern seine vollständige Adresse angibt. Die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei behält sich vor, die Richtigkeit der Angaben unter anderem auch telefonisch zu überprüfen. Die Angabe einer Telefonnummer, unter der der Mandant regelmäßig zu erreichen ist, ist ebenfalls erforderlich.

§ 8 Gerichtstand, Erfüllungsort und salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.
(3) Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die, soweit gesetzlich zulässig, dem beabsichtigten Zweck dieser Bedingungen entsprechen.