Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung
Wir beraten und begleiten Sie individuell bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen sowie dazu bei der Gestaltung und Prüfung der arbeitsrechtlichen Verträge. Unser anwaltliches Beratungs- und Vertretungsangebot betrifft insbesondere:
Arbeitsvertragsrecht
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Regelungen für die betrieblichen Beschäftigungsbedingungen, von flexiblen Arbeitszeitmodellen über innovative Entgelt- und Anreizsysteme bis hin zu Altersteilzeitmodellen und der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung. Wir gestalten rechtssichere Anstellungsverträge für Geschäftsführer und Vorstände sowie Mitarbeiter. Sowohl bei der Umsetzung erforderlicher Kündigungen als auch bei einvernehmlichen Trennungslösungen stehen wir Arbeitgebern, aber auch Führungskräften beratend zur Seite.
Prozessführung
Will der Mitarbeiter seine Rechte durchsetzen, muss er vor dem Arbeitsgericht klagen. Gleiches gilt bei umgekehrten Vorzeichen. Im Arbeitsrecht gelten oft nur kurze Fristen, die beachtet werden müssen. Wer als Arbeitnehmer etwa gegen eine Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen klagt, verliert sämtliche Rechte, die ihm vielleicht zustehen würden, hätte ein Richter über die Wirksamkeit der Kündigung befunden. Deshalb heißt es in vielen Fällen: Geschwindigkeit zählt !
Die arbeitsrechtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten erfolgt bundesweit.
Betriebsverfassungsrecht und das Tarifvertragsrecht
Insbesondere die Formen der Mitwirkung in Mitbestimmung oder Betriebsvereinbarung als auch die Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Einigungsstelle oder beim Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren.
Primär hat unsere Beratung und Vertretung den Anspruch der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, so vertreten wir Sie bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Umstrukturierungen und Sanierungen
Die Beratung erfolgt zielgerichtet bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen, Umstrukturierungen und Sanierungen. Dabei setzen wir uns für interessengerechte und wirtschaftliche Lösungen bei Betriebsübergängen, Personalabbaumaßnahmen und anderen Betriebsänderungen ein in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Sozialpläne.
Betriebliche Altersversorgung
Die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung muss unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit steuer- und versicherungsrechtlichen sowie bilanziellen Komponenten – insbesondere die Bemessung der entsprechenden Rückstellung – in Einklang gebracht werden. Für die Realisierung der betrieblichen Altersversorgung werden rechtliche Lösungen angeboten, die zusammen mit Kooperationspartnern erarbeitet werden.