Die Kanzlei
Arbeitsabläufe
Die Kanzlei zeichnet sich durch eine vollelektronische Bearbeitung aller Angelegenheiten aus. Die Kommunikation mit den Kunden erfolgt möglichst per e-mail oder Fax.
Die Kommunikation mit den Gerichten und Registern erfolgt - sofern die Vernetzung der Behörden im juristischen Bereich bereits entwickelt ist - ausschließlich online.
In dem Bereich der Steuerberatung ist die vollelektronische Kommunikation mit den Behörden bereits seit Jahren vorgeschrieben; aber auch zu den Kunden wird die vollelektronische Datenübermittlung der steuerrechtlichen Dinge bevorzugt eingesetzt.
Es liegt auf der Hand, dass für die juristischen und steuerrechtlichen Tätigkeiten und für die Bürokommunikation die einschlägige Software eingesetzt wird.
Die Qualitätssicherung bei der Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei umfasst neben internen Sicherungen bei den Verfahrensabläufen insbesondere die Fortbildung der Berater und Mitarbeiter.
"Die hohe Kompetenz in der Rechtsberatung ist das entscheidende Qualitätsmerkmal, das die Rechtsanwälte auf dem Rechtsberatungsmarkt auszeichnet", so Dr. Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, ist eine ständige, umfangreiche Fortbildung unabdingbar.
So besteht für die Rechtsanwaltschaft eine Verpflichtung zur Fortbildung (§ 43a Abs. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung), zur Qualitätssicherung anwaltlicher Leistungen. Der Umfang dieser Pflicht ist dabei jedoch nicht geregelt. Ein hohes Niveau anwaltlicher Beratung ist jedoch nur durch eine regelmäßige Fortbildung aufrecht zu erhalten, so auch der Präsident der BRAK.
Die Roolfs Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei hat daher der Fortbildung einen zentralen Stellenwert für die Qualitätssicherung eingeräumt.
Zum Nutzen und zur leichteren Orientierung für Rechtssuchende, hat die BRAK das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" eingeführt. Voraussetzung für das Führen dieses Qualitätsmerkmals ist die nachgewiesene Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen aus den folgenden Bereichen:
1. Materielles Recht,
2. Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht,
3. Verfahrens- oder Prozessrecht,
4. Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung
Damit soll dem Rechtssuchende die Möglichkeit gegeben werden, sich ein Bild über die Qualität von Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwältinnen zu machen.
Das Fortbildungszertifikat
Fortbildung kann man auch sehen - und mit ihr werben. Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen. Sie kommt einerseits dem Mandanten zugute, der auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen kann und andererseits dem Rechtsanwalt, dessen zufriedener Mandant wieder ein Mandat für ihn haben wird.
Die Bundesrechtsanwaltskammer will Anwälten die Möglichkeit geben, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen bereits auf ihrem Briefkopf, ihrer Visitenkarte oder in ihren Kanzleiräumen zu werben. Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über den Zeitraum von drei Jahren kann der Antragsteller das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" erhalten und damit die Lizenz zu erwerben, die Wort-/ Bildmarke bzw. die Bildmarke des Zertifikats im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit zu verwenden.
Voraussetzung ist, dass die Mindestpunktzahl von 360 Punkten erreicht wird.
