Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Zunächst ist festzustellen, dass niemand testieren muss. Wird kein Testament verfasst und insoweit nichts hinerlassen greift das Gesetz. Es bestimmt die gesetzliche Erbfolge, nach der zunächst die Kinder und der Ehegatte je zur Hälfte Erben des Verstorbenen sind. Hat der Verstorbene keine Kinder oder weitere Abkömmlinge (z.B. Enkel) sind seine Eltern bzw. deren Kinder wiederum gesetzliche Erben.

Die gesetzliche Erbfolge bevorzugt dabei den Ehegatten und die Verwandtschaft des Verstorbenen. Andere Personen, die ihm im Leben vielleicht näher standen, bleiben gänzlich unberücksichtigt. Hier liegen die Vorteile des Testaments: Individuell und flexibel lässt sich eindeutig festlegen wer abgesichert und bedacht werden soll. Daneben werden Streit und Prozesskosten vermieden und bei sinnvoller Planung sogar deutlich Steuern gespart.

Die überwiegende Mehrheit der Bürger, rund 85 – 90 % der Deutschen, haben jedoch kein Testament. Sie vertrauen darauf, dass das gesetzliche Erbrecht schon eine gerechte Regelung trifft. Wer sich jedoch auf das gesetzliche Erbrecht verlässt, hinterlässt den gesetzlichen Erben oder den Angehörigen oftmals große Probleme.

Zu berücksichtigen ist, dass ein Ehegatte in der Regel nicht alleine erbt. Sind keine eigenen Kinder vorhanden, sind die Kinder der Geschwister (Neffen und Nichten) mit in der Erbengemeinschaft. Auch die Eltern „erben“ mit, indem sie einen Pflichtteilsanspruch realisieren können.

Andere Probleme können sich bei minderjährigen Kindern als Erben ergeben, wenn ein bestellter Betreuer den Nachlass praktisch blockieren kann.

Zu beachten ist auch der Stressfaktor einer unüberlegten Erbfolge. Familien, die jahrzehntelang in bestem Einvernehmen standen, führen wegen des Erbfalls heftige Streitigkeiten.
Solche Streitigkeiten resultieren oft aus Fehlern des Erblassers wie:

• Das hinterlassene Testament des Erblassers ist mehrdeutig und spiegelt den tatsächlichen Willen des Erblassers nicht wieder;
• Die Erben wissen zu Lebzeiten gar nicht, welche Erbregelung sie erwartet und können weder planen noch vorsorgen.
• Die Erben sind über Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten nicht informiert.

Oftmals wird von den Beteiligten erst viel zu spät ein Rechtsanwalt um Rat und Hilfe aufgesucht.


Die sich aus der gesetzlichen Erbfolge ergebenen möglichen Probleme lassen sich nur durch entsprechende Beratung und Errichtung eines Testaments lösen.

Besonders wichtig sind auch steuerrechtliche Überlegungen; insbesondere zur Einkommen- und Erbschaftsteuer. Derzeit sind Immobilien und auch das Betriebsvermögen noch begünstigt.


Da die meisten Bürger kein Testament errichtet haben und Gedanken hieran regelrecht verdrängen und demzufolge auch die steuerrechtliche Beratung fehlt, nimmt der Staat erhebliche Milliardenbeträge bei der Erbschaftsteuer ein, rund 3 – 3,5 Milliarden Euro Erbschaftsteuer pro Jahr.

Nur die allerwenigsten Bürger Nutzen die Gestaltungen, die das Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht auch bei der Vermeidung von Erbschaftsteuer bietet und übertragen auf die nächste Generation so gut wie erbschaftsteuerfrei.

Erfolgt die Vermögensübertragung ohne Überlegung und Planung, besteht die Gefahr, dass auf die Nachkommen erhebliche finanzielle Belastungen und rechtliche Probleme und Streitigkeiten zukommen.

Welche Möglichkeiten gibt es:
-    vorweggenommene Erbfolge,
-    Vorwegschenkungen,
-    mehrfache Ausnutzung der Freibeträge der Erben über einen längeren Zeitraum, um das Vermögen in der eigenen Familie zu belassen.


Wichtig ist eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt, damit Fehler mit schwerwiegenden Folgen gar nicht erst auftreten. Die Beratung erfolgt insbesondere zu folgenden erbrechtlichen Themenfeldern:

-    der Errichtung von Testamenten
-    der Regelung einer Unternehmensnachfolge und Gestaltung von Übergabeverträgen
-    der Erbauseinandersetzung
-    des Pflichtteilsrechts

und alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht und der Vermögensnachfolge unter Berücksichtigung des Erbschaftsteuerrechts.

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