Forderungseinzug und Zwangsvollstreckungen
Das Problem: Der Schuldner will nicht bzw. kann Ihre Forderung nicht begleichen.

Es stellt sich schnell die Frage, wer die Forderung beitreiben soll: Eine spezialisierte Anwaltskanzlei oder ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftragen ?

Inkassounternehmen bieten dabei lediglich die außergerichtliche Verfolgung Ihrer Ansprüche und das anschließende gerichtliche Mahnverfahren. Legt allerdings der Schuldner gegen den beantragten Mahnbescheid Widerspruch ein, muss der Anspruch im Klagewege durchgesetzt werden, wozu Inkassounternehmen jedoch nicht berechtigt sind. Das Inkassounternehmen muss also in diesen Fällen die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt abgeben. Durch die Übertragung des Inkasso von dem Inkassounternehmen an einen Rechtsanwalt entstehen unnötige Verzögerungen welche Ihre Forderung gefährden können.

Auch können Sie sich den Rechtsanwalt dann nicht selbst aussuchen. Inkassobüros arbeiten mit ihren eigenen Rechtsanwälten zusammen. Sie wissen also bei der Beauftragung eines Inkassobüros nicht, ob die später beauftragte Kanzlei auch qualifiziert ist.

Ein weiterer Grund für die direkte Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist, dass außergerichtliche Kosten der Forderungseintreibung durch ein Inkassobüro bei einer eventuell nötigen Klage nicht immer ersetzbar sind. Sie riskieren dann, nicht sämtliche Kosten erstattet zu bekommen.

Ein Rechtsanwalt lässt sich nicht prozentual an den Forderungen beteiligen. Auch verfügen Inkassobüros nicht über vergleichbare Rechtskenntnisse wie ein spezialisierter Rechtsanwalt.

Es empfiehlt sich daher, direkt einen Rechtsanwalt mit dem Inkasso / Forderungseinzug zu beauftragen. Voraussetzungen hierfür sind jedoch eine entsprechende Spezialisierung der Kanzlei und das Vorhandensein einer entsprechenden Büroorganisation. Beides können wir Ihnen bieten.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert für den anwaltlichen Forderungseinzug mit der entsprechenden technischen Ausstattung.

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