Insolvenzberatung und Sanierungsberatung
Die Insolvenz- und Sanierungsberatung konzentriert sich auf Unternehmen, die sich in einer finanziellen Krise befinden, sowie deren
handelnde Personen wie Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Gesellschafter. Die Leistungen in diesem Bereich umfassen die Prüfung und Gestaltung von möglichen Restrukturierungsmaßnahmen und Sanierungskonzepten sowie Maßnahmen der bilanziellen Sanierung.

Daneben erfolgt die Beratung von Privatpersonen bei der Entschuldung insbesondere von ehemaligen Gesellschaftern / Geschäftsführern von insolventen Unternehmen mit Hilfe des Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahrens nebst Restschuldbefreiungsverfahren sowie durch außergerichtliche Vergleiche und Insolvenzpläne.


Haftungsfragen

Auch Haftungsfragen sind besonders sorgfältig zu prüfen. Bei wirtschaftlichen Krisen stellt sich häufig die Frage nach der zivilrechtlichen, steuerrechtlichen sowie der strafrechtlichen Verantwortung der handelnden Personen. Ein weiterer Schwerpunkt der insolvenznahen Beratung ist daher einerseits die Identifikation von Haftungsrisiken und Maßnahmen zur Vermeidung einer zivil- und strafrechtlichen Haftung der beteiligten Personen beziehungsweise Organe.

Andererseits werden Aufsichtsräte und Gesellschafter in Zusammenhang mit der Prüfung und Durchsetzung einer Haftung gegenüber Vorständen und Geschäftsführung beraten.

Für eine erfolgreiche Beratung bleibt aber entscheidend, dass die verantwortlichen Personen im Unternehmen frühzeitig die Probleme im Betrieb erkennt und sofort den Weg der fachkundigen externen Beratung ergreift, bevor es zu spät ist.

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