Insolvenzberatung
Insolvenzrechtliche Probleme sind in einer Industriegesellschaft von erheblicher Bedeutung, insbesondere in konjunkturschwachen Zeiten. Bei der Insolvenzberatung geht es insbesondere um die Abschätzung und Verringerung von Insolvenzrisiken und Insolvenzschäden einschließlich der Sanierung insolventer Unternehmen.
Von besonderer Bedeutung ist insofern das gesamte Gebiet der Kreditsicherheiten, aber auch Probleme bei der Abwicklung von Vertragsverhältnissen in der Insolvenz (insbesondere von Miet- und Arbeitsverhältnissen) oder das Recht der Insolvenzanfechtung, wonach gläubigerbenachteiligende Vermögensverschiebungen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung unter bestimmten Voraussetzungen vom Insolvenzverwalter rückgängig gemacht werden können.
Für Lieferanten, Handwerker, Dienstleister oder als Subunternehmer Tätige ergibt sich oft das Erfordernis, die Forderungen gegen Kunden gegen Insolvenzrisiken zu sichern, angefangen bei der Formulierung von Eigentumsvorbehalten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Insolvenzfall geht es darum, die bestehenden Rechte möglichst effektiv geltend zu machen und Schäden zu minimieren.
Ein wichtiger Bereich ist die Geltendmachung oder die Abwehr persönlicher Haftungsansprüche gegen Gesellschafter und Geschäftsführer insolventer Unternehmen, aber auch die Abwicklung von Ansprüchen gegen Insolvenzverwalter.
Von Belang ist ferner die Beratung von verantwortlichen Personen bei Kapitalgesellschaften in Bezug auf bestehende Insolvenzantragspflichten und damit zusammenhängende Haftungsrisiken.
Schwerpunkte der Beratungstätigkeit bilden bei der insolvenzrechtlichen Beratung insbesondere folgende Aufgaben
· Vermeidung von Insolvenzgründen (z.B. durch Patronatserklärungen, Rangrücktritt, Forderungsverzicht, Besserungsschein, Stundungen, Kapitalschnitt),
· Forderungssicherung für den Fall der Insolvenz (insbesondere für Banken und Gesellschafter), Durchsetzung von Gläubigerinteressen vor und in der Insolvenz,
· Vertretung von Gläubigern (insbesondere bei der Geltendmachung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten, Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle, Führung und Begleitung von Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter)
· Insolvenzberatung und Erstellung von Insolvenzplänen; Kapitalersatz / Kapitalerhaltung
· Verteidigung von Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Gesellschaftern und Gläubigern gegen Forderungen des Insolvenzverwalters und Finanzamts / Krankenkassen,
· Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit anfechtbaren Handlungen des insolventen Unternehmens
· Unternehmenserwerb aus der Insolvenz; vor allem Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter, die Ausarbeitung und Verhandlung der Unternehmenskaufverträge sowie die anschließende Beratung der Auffanggesellschaft zur erfolgreichen rechtlichen Begleitung des Unternehmenserwerbs.
Daneben werden Privatpersonen bei der Entschuldung beraten (insbesondere ehemalige Gesellschafter / Geschäftsführer von insolventen Unternehmen mit Hilfe des Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahrens nebst Restschuldbefreiungsverfahren sowie durch außergerichtliche Vergleiche und Insolvenzpläne).