Sanierungsberatung
Unternehmenskrisen sind in einer freien Wirtschaft leider alltäglich. Nach der statistischen Wahrscheinlichkeit gerät früher oder später jedes Unternehmen einmal in eine Krise. Krisensituationen sind für Unternehmer allgemein sehr kritisch, weil in dieser Zeit die Gefahr der Verursachung erheblicher wirtschaftlicher Schäden für das Unternehmen und der Herbeiführung öffentlich-rechtlicher und privater Haftungsinanspruchnahme sehr groß ist.
In Krisensituationen ist schnelles Handeln gefragt, das eine Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Kenntnisse bei der Erstellung von Restrukturierungsplänen sowie Erfahrungen bei Verhandlungen mit Gläubigern voraussetzt.
Unter diesen Voraussetzungen kann eine Krisensituation für das Unternehmen eine Chance darstellen, mittels Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen die Weichen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg neu zu stellen, um so das Ziel und Aufgabe der Sanierung, nämlich die Erhaltung der geschaffenen Vermögenswerte sowie die langfristige Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze und des Unternehmens, zu sichern.
Erforderlich ist nicht nur eine leistungswirtschaftliche, sondern auch eine finanzwirtschaftliche Restrukturierung. Insbesondere im Angesicht einer drohenden Insolvenz können oftmals notwendige Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die zuvor an entsprechenden Widerständen der Beteiligten im Betrieb beziehungsweise um Umfeld des Unternehmens gescheitert wären.
Das Schlechteste, was ein Unternehmer in der Unternehmenskrise tun kann, ist, diese zu verdrängen, auf bessere Zeiten zu warten und darauf zu hoffen, dass die Hausbank bis dahin nicht den eingeräumten Dispositionskredit kündigt.
Der Unternehmer sollte sich aber auch nicht auf teure Beratungsverträge dubioser Unternehmensberater einlassen, die möglicherweise dem Unternehmen noch die letzte Liquidität entziehen. Eine Kenntnis der relevanten Haftungstatbestände und der gegebenen Sanierungsoptionen ist jedoch unerlässlich, um in dieser Situation keine schwer wiegenden Fehler zu machen.
Bei der Sanierungsberatung sind folgende Aufgaben vor allem von Bedeutung
· Beratung in der Krise des Unternehmens zur Vermeidung der Insolvenz sowie zur Vermeidung der persönlichen Haftung und Strafbarkeit, die der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat, den Gesellschaftern und den Gläubigern hierbei drohen, rechtliche Prüfung und Gestaltung von Sanierungskonzepten,
· Arbeitsrechtliche Restrukturierungsmaßnahmen (Personalauffanggesellschaften)
· Beratung bei der Sanierung und dem Verkauf des Unternehmens als auch bei der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens,
· Vermeidung von Insolvenzgründen (z.B. durch Patronatserklärungen, Rangrücktritt, Forderungsverzicht, Besserungsschein, Stundungen, Kapitalschnitt); generell Maßnahmen der bilanziellen Sanierung, Verhandlungen mit Gläubigern
· Erstellung von Risiko-Analysen bezüglich der Auswirkungen / Gefahren eines Insolvenzverfahrens für Gesellschafter, Geschäftsführung und Gläubiger, zum Beispiel das Risiko des Eigenkapitalersatzes einer Gesellschafterleistung,
· Forderungssicherung für den Fall der Insolvenz (insbesondere für Banken und Gesellschafter),
· Verteidigung von Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Gesellschaftern und Gläubigern gegen Forderungen des Insolvenzverwalters und Finanzamts / Krankenkassen,
· Vorbereitung und Durchführung von zielgerichteten Betriebseinstellungen / Liquidationen von Unternehmen; Entwicklung von insolvenzfesten Treuhand- und Abwicklungskonzepten