Das Steuerrecht
Im Steuerrecht werden zum einen die gängigen steuerrechtlichen Arbeiten wie die Bearbeitung der Buchführungen, Lohnbuchhaltungen (auch Baulöhne), Bilanzerstellungen, Steuererklärungen usw. für sämtliche Rechtsformen durchgeführt. Dabei werden sämtliche Arbeiten elektronisch ausgeführt; auch der Versandt sämtlicher Steuererklärungen erfolgt mittels qualifizierter elektronsicher Signatur zu Finanzämtern. Soweit als möglich, erfolgt die Kommunikation und die Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen Daten zu den Mandanten ebenfalls ausschließlich online.
Nachfolgend weitere Informationen zu den steuerrechtlichen Tätigkeiten
Buchführung
- Organisation und Errichtung der Buchführung
- Anwendung branchenspezifischer Kontenrahmen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der jeweiligen berufsständischen Vertretungen
- spezielle Kontenrahmen für die Margenbesteuerung bei Reiseunternehmen mit automatischer Erfassung der Umsatzsteuer in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Bilanzerstellung mit Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Erläuterungen zur Bilanz
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Liquiditätsberechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten
- Begleitung von Betriebsprüfungen, Schlussbesprechungen,Lohnbuchhaltung
- Errichtung von Lohnkonten
- allgemein Lohnberechnungen; auch Baulöhne
- Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich Meldungen für die Kassen
- Abwicklung von Prüfungen der Krankenkassen und Finanzämter und Berufsgenossenschaften
- Erstellung von Bescheinigungen für Behörden und Ämter
Steuererklärungen
- Anfertigung von Steuererklärungen
- Aufstellung von Jahresabschlüssen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften für alle in Betracht kommenden Steuerarten
- Steuererklärungen für Privatpersonen
- Vereinbesteuerung einschließlich Optionsrechten
Einspruchs- und Klageverfahren (=Rechtsbehelfe)
- Durchführung von Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzämtern und Finanzgerichten zur Sicherung steuerrechtlicher Ansprüche und Rechte
- Revision: Nichtzulassungsbeschwerden im Rahmen des Revisionsverfahrens und Durchführung des Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof in München